- zuführen
- zu|füh|ren ['ts̮u:fy:rən], führte zu, zugeführt:
1. <tr.; hata) (zu etwas) gelangen lassen, (in etwas) leiten:einer Maschine Strom, Treibstoff zuführen; der Erlös wird einer karitativen Organisation zugeführt.b) (jmdn. oder etwas mit jmdm. oder etwas) versorgen, zusammenbringen:einer Firma Kunden zuführen; (oft verblasst:) eine Sache einer vernünftigen Lösung zuführen (für eine Sache eine vernünftige Lösung finden).2. <itr.; hat (auf etwas) hinführen, in die Richtung (auf etwas hin) verlaufen:der Weg führt genau auf das Tor zu.
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zu||füh|ren 〈V.; hat〉I 〈V. tr.〉 jmdm. jmdn. \zuführen, einer Sache etwas \zuführen jmdn. zu jmdm., etwas zu einer Sache hinführen, hinleiten, etwas in etwas hineinführen ● dem Bräutigam (nach altem Brauch) die Braut \zuführen; dem Gerät Elektrizität \zuführen; dem Stier die Kuh \zuführen; einem Geschäft neue Kunden \zuführen; dem Magen Nahrung \zuführen; einen Verbrecher seiner verdienten Strafe \zuführenII 〈V. intr.〉 auf etwas \zuführen in Richtung auf etwas führen ● die Straße führt (genau, gerade) auf das Dorf zu* * *
zu|füh|ren <sw. V.; hat:1.einer Maschine Strom, dem Vergaser über die Benzinleitung Kraftstoff z.;der Erlös wird einer karitativen Organisation zugeführt;jmdm., einer Firma Kunden z.;einer Partei Mitglieder z.;die Stute dem Hengst z.;jmdn. seiner gerechten Strafe z. (gerecht bestrafen [lassen]);etw. seiner Bestimmung z. (es für seinen eigentlichen Zweck verwenden [lassen]).2. in Richtung auf etw. hin verlaufen:der Weg führt auf das Dorf zu.* * *
zu|füh|ren <sw. V.; hat: 1. a) zu etw. gelangen lassen; ↑zuleiten (1): einer Maschine Strom, dem Vergaser über die Benzinleitung Kraftstoff z.; Er führt Fräulein Engel Sauerstoff zu (Sebastian, Krankenhaus 177); der Erlös wird einer karitativen Organisation zugeführt; Das Grundwasser wurde der Industrie zugeführt als Kesselwasser, Kühlwasser ... (Loest, Pistole 246); Ü dem Unternehmen muss frisches, neues Blut zugeführt werden (das Unternehmen braucht neue [jüngere] Mitarbeiter[innen]); b) mit jmdm., etw. zusammenbringen; zu jmdm., etw. bringen, führen: jmdm., einer Firma Kunden z.; einer Partei Mitglieder z.; die Stute dem Hengst z.; es gab ein Mädchen, das sich um ihn kümmerte ... wir waren es, die sie unserem Ricki zugeführt hatten (K. Mann, Wendepunkt 176); verblasst: etw. einem Zweck, einer Verwendung z. (für einen Zweck verwenden [lassen]); jmdn. seiner gerechten Strafe z. (gerecht bestrafen [lassen]); ein Problem einer Lösung z. (dafür sorgen, dass es gelöst wird): etw. seiner Bestimmung z. (es für seinen eigentlichen Zweck verwenden [lassen]); Das Ergebnis dieser Prüfung durch die Dienststelle kann der Personalrat ... einer gerichtlichen Nachprüfung z. (kann es gerichtlich nachprüfen lassen; NJW 19, 1984, 1134). 2. in Richtung auf etw. hin verlaufen: der Weg führt auf das Dorf zu; Der Mann steht vor einer kleinen Brücke, die auf das Tor zuführt (Carossa, Aufzeichnungen 19).
Universal-Lexikon. 2012.